Führen Sie gemeinsam mit uns nachhaltige Projekte zum Erfolg
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Beteiligung nach Ihrem Geschmack, passend zu Ihrer individuellen Anlagestrategie.
Ob mit einer langfristigen Bindung als TeilhaberIn und GesellschafterIn oder mit einer zeitlich begrenzten Investition in Form eines Darlehens – in beiden Fällen leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende und können bereits mit kleinem Geld
ansehnliche Erträge realisieren.
Nachrangdarlehen
Bei dieser Investitionsform nehmen Sie die Stellung als Fremdkapitalgeber ohne Stimmrecht ein. Im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin werden Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten
Darlehensbetrags nachrangig behandelt. Weitere Informationen zu dieser Beteiligungsart finden Sie in den FAQs.
Bürgersolarpark
Lonnerstadt
- Nachrangdarlehen
- 3 Jahre Laufzeit
- Beteiligung ab 500€
- Vorrangig für BürgerInnen der
Gemeinde Lonnerstadt
Die Experten für Echte Bürgerbeteiligung
Mit Wust – Wind & Sonne haben Sie bei der Umsetzung Ihres Bürgerenergieprojekts einen kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Seit mehr als 10 Jahren setzen wir Echte Bürgermodelle um. Dabei sind wir von den ersten Ideen am Stammtisch bis zum langjährigen Betrieb der Anlagen der kompetente Ansprechpartner für BürgerInnen und Gemeinden. In unserem Echten Bürgermodell kümmern wir uns um alle Details der Projektierung & Genehmigung, des Baus und der Betriebsführung der Anlagen.
Die BürgerInnen profitieren als Echte GesellschafterInnen der jeweiligen Bürgerenergiegesellschaft von den Erträgen Ihrer Wind- und Sonnenenergieanlagen und können sich auf eine professionelle Betriebsführung durch Wust – Wind & Sonne verlassen.
Durch RegioGrünStrom können alle BürgerInnen den in den Bürgerenergieparks erzeugten und im Rahmen der Direktvermarktung in das örtliche Stromnetz eingespeisten Strom zeitgleich verbrauchen.
Mit unserem Echten Bürgermodell bieten wir in Zeiten des EEG die nötigen Voraussetzungen, um auch im Ausschreibungsverfahren als Bürgergesellschaft erfolgreich zu sein – gemeinsam mit Ihnen.
Hier finden Sie mehr Informationen über uns und das Echte Bürgermodell, sowie alle Projekte welche wir bereits erfolgreich umgesetzt haben.
FAQ
Beteiligung als KommanditistIn
Nachrangdarlehen
Online-Plattform
Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren herbeigeführt werden würde.
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.
Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.
Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?
Jedem Nachrangdarlehensgeber stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Wie kann ich mein Interesse bekunden?
Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen. Die Interessensbekundung ist unverbindlich.
Über die Eingabemaske können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihrer Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.
Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?
Wir sammeln die Interessensbekundungen über einen gewissen Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.
Aufgrund ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert, insbesondere wann und wie Sie Ihre Interessensbekundung durch Unterzeichnung des Darlehensvertrages in eine verbindliche Zeichnung umwandeln können.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren herbeigeführt werden würde.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Online-Plattform
Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Übersicht der abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Zusätzlich können Sie Interessensbekundungen für Kommanditbeteiligungen abgeben. Die Investition als KommanditistIn erfolgt dann über einen Beteiligungsprozess unabhängig von diesem Portal.
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
Beteiligung als KommanditistIn
Welche Gesellschaftsform hat die Emittentin (Betreibergesellschaft)?
Die Emittentin, als die Betreibergesellschaft des Anlageobjekts, wird als GmbH & Co. KG und damit in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft geführt.
Die Kommanditgesellschaft kennt zwei Arten von Gesellschaftern: Während die Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, haften die Kommanditisten beschränkt auf ihre jeweilige im Handelsregister eingetragene Einlage.
Als AnlegerIn sind Sie als KommanditistIn, an der jeweiligen Betreibergesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage entspricht Ihrer Zeichnungssumme. Ihr Haftung als KommanditistIn ist auf diesen Betrag beschränkt.
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist jeweils eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die auch die Geschäftsführung übernimmt. Die Gesellschaft trägt deswegen die Bezeichnung GmbH & Co. KG.
Was ist eine Kommanditbeteiligung?
Wer kann sich beteiligen?
Grundsätzlich jede volljährige natürliche oder juristische Person.
Das Angebot richtet sich im speziellen an AnlegerInnen, die im Hinblick auf die unbefristete Laufzeit und die erstmalige Kündigungsmöglichkeit der Vermögensanlage zum 31.12.2042 einen langfristigen Anlegerhorizont haben und nicht kurz- oder mittelfristig über das eingesetzte Kapital verfügen müssen. Das Angebot richtet sich dabei an AnlegerInnen, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken zu tragen und die Fähigkeit haben, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, zu tragen.
Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für AnlegerInnen, die nach einer mündelsicheren oder festverzinslichen Kapitalanlage suchen und sicher prognostizierbare Rückflüsse aus der Beteiligung erwarten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für AnlegerInnen, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit der Vermögensanlage in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen bereits während der Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Beteiligung ausfüllen?
Beteiligen Sie sich als KommanditistIn, benötigen wir Ihre Beitrittserklärung (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und die notarielle Handelsregistervollmacht.
Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie per Post. Eine Beteiligung als KommanditistIn ist nicht über diese Seite möglich. Hier findet lediglich die Reservierung statt.
Wie erfolgen die Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen?
Da es sich bei der Kommanditbeteiligung um einen unternehmerische Beteiligung handelt, sind die anteiligen Gewinnzuweisungen bei den AnlegerInnen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Die Gewinnzuweisungen erfolgen nach einer Gewinnverteilung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr.
Die Gesellschafterversammlung beschließt ebenfalls, ob eine Ausschüttung stattfindet und in welcher Höhe. Die Ausschüttungen werden direkt auf das vom/ von der AnlegerIn angegebene Zielkonto überwiesen.
Kann ich über unternehmerische Entscheidungen der Betreibergesellschaft mitbestimmen?
Entscheidungen über das laufende Geschäft trifft die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft.
Über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig. Welche Fälle das sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.
Werden bei Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchgeführt, hat der/die AnlegerIn ein nach dem Gesellschaftsvertrag zugeteiltes Stimmrecht.
Besteht eine Nachschusspflicht?
Bestehen Risiken bei der Beteiligung?
Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?
Was ist in steuerlicher Hinsicht zu beachten?
Diese FAQs ersetzen keine Lektüre des Verkaufsprospekts.
Bitte lesen Sie vor Ihrer Anlageentscheidung den Verkaufsprosekt aufmerksam durch.