Bürgerwindenergie Weißer Turm Nachrangdarlehen

Aktuell wird der Windpark im Dreieck der Ortschaften Wargolshausen, Waltershausen und Wülfershausen am Weißen Turm im Landkreis Rhön-Grabfeld (Bayern) realisiert. Gebaut werden Windenergieanlagen des Herstellers Nordex (N117) mit einer Gesamthöhe von 199m, einem Rotordurchmesser von 117m, einer Nabenhöhe von 141m und einer Nennleistung von 2,4 MW pro Anlage.

Wie alle Windenergieprojekte der Wust – Wind & Sonne wird auch dieser Windpark als Echtes Bürgermodell umgesetzt. Die fünf nördlichen Windenergieanlagen werden durch die Bürgerwindenergie Weißer Turm Nord GmbH & Co. KG betrieben werden, die fünf südlichen Anlagen durch die Bürgerwindenergie Weißer Turm Süd GmbH & Co. KG. Beide Anlagen vereinbaren vertraglich miteinander, dass jährliche Mehr- oder Mindererlöse gegenseitig ausgeglichen werden, so dass beide Gesellschaften gleiche Gewinne für die Beteiligten erwirtschaften.

Informationen zur Vermögensanlage

5 Jahre

Laufzeit

500 €

Mindestbeteiligung

geöffnet für alle BürgerInnen

keine vorrangige Gruppe

3% p.a.

Verzinsung

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

 

Das Projekt im Überblick

Anlagentyp
10 x Nordex N117 (2,4 MW)
Gesamtleistung
24 MW
Windverhältnisse
5,1 – 5,5 m/s (Prognose)
Stromerzeugung
ca. 45 Mio. kWh pro Jahr (Prognose)
Inbetriebnahme
Dezember 2022 (Prognose)
Vergütung
7,99 Cent/kWh
Betriebsdauer
min. 20 Jahre
 

FAQ

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Jedem Nachrangdarlehensgeber stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen. Die Interessensbekundung ist unverbindlich.

Über die Eingabemaske können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihrer Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Wir sammeln die Interessensbekundungen über einen gewissen Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.

Aufgrund ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert, insbesondere wann und wie Sie Ihre Interessensbekundung durch Unterzeichnung des Darlehensvertrages in eine verbindliche Zeichnung umwandeln können.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.
 

Noch weitere Fragen? Hier finden Sie unseren FAQ-Katalog